Ryanair: Entschädigung bei Flugverspätung oder Annullierung
Ryanair ist eine EU/EWR/UK-Airline, daher gilt EU261 für ALLE ihre Flüge mit Abflug oder Ankunft in der EU — Sie können 250–600 € pro Passagier fordern: bei Verspätungen ab 3 Stunden, kurzfristigen Annullierungen und Nichtbeförderung.
Was Sie über Ryanair wissen sollten
- Ryanair verlangt Forderungen über das eigene Online-Formular und lehnt Erstanträge häufig ab — Hartnäckigkeit oder ein Entschädigungsdienst zahlt sich aus.
- Ryanair erstattet Betreuungskosten (Mahlzeiten, Hotels) nur in „angemessener“ Höhe — bewahren Sie alle Belege auf.
Zwei Wege zur Entschädigung
1. Direkt fordern (kostenlos, 100 % behalten)
Reichen Sie Ihre Forderung über die offizielle Antragsseite von Ryanair ein. Geben Sie Flugnummer, Datum und Buchungsreferenz an und erklären Sie, dass Sie Ansprüche nach EU261 (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) geltend machen. Bewahren Sie Belege für Mahlzeiten und Hotels auf — Betreuungskosten werden getrennt von der Entschädigung erstattet.
2. Entschädigungsdienst nutzen (ohne Erfolg keine Kosten)
Wenn die Airline ablehnt, verzögert oder sich auf „außergewöhnliche Umstände“ beruft, prüft ein Entschädigungsdienst die tatsächliche Ursache Ihrer Störung anhand von Flugdaten und zieht notfalls vor Gericht. Er behält nur dann einen Anteil, wenn Sie gewinnen — vergleichen Sie die Dienste und ihre Gebühren.
Häufige Fragen
Gilt die EU261-Entschädigung für Flüge von Ryanair?
Ryanair ist eine EU/EWR/UK-Airline, daher gilt EU261 für ALLE ihre Flüge mit Abflug oder Ankunft in der EU — Sie können 250–600 € pro Passagier fordern: bei Verspätungen ab 3 Stunden, kurzfristigen Annullierungen und Nichtbeförderung.
Wie viel Entschädigung schuldet Ryanair bei einem verspäteten Flug?
Die Beträge sind nach Flugdistanz festgelegt: 250 € (bis 1 500 km), 400 € (1 500–3 500 km) oder 600 € (über 3 500 km) — pro Passagier, bei Verspätungen von mindestens 3 Stunden am Endziel.
Wie fordere ich Entschädigung von Ryanair?
Reichen Sie Ihre Forderung über die offizielle Antragsseite von Ryanair ein — mit Flugnummer, Datum und Buchungsreferenz und dem Hinweis, dass Sie Ansprüche nach der EU-Verordnung 261/2004 geltend machen. Wenn die Airline ablehnt, verzögert oder außergewöhnliche Umstände vorschiebt, kann ein Entschädigungsdienst auf Erfolgshonorar-Basis die tatsächliche Ursache prüfen und den Fall vor Gericht bringen.
Prüfen Sie Ihren Ryanair-Flug kostenlos
Ein Entschädigungsdienst prüft Ihre Flugdaten, reicht die Forderung ein und setzt sie gegenüber der Airline durch — notfalls auch vor Gericht.
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