Flug verspätet oder annulliert? Die Airline schuldet Ihnen möglicherweise bis zu 600 €.
Nach EU-Recht müssen Airlines ihre Passagiere bei großen Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung entschädigen — auch für Reisen, die Jahre zurückliegen. Prüfen Sie Ihren Flug in 30 Sekunden.
✓ Festgelegt in der EU-Verordnung 261/2004 · ✓ Pro Passagier, nicht pro Buchung · ✓ Ansprüche bis zu 6 Jahre rückwirkend
250–600 €
pro Passagier, gesetzlich festgelegt — nicht das, was die Airline gerade anbieten möchte
3+ Stunden
Verspätung bei Ankunft ist die Schwelle — gemessen am Endziel, beim Öffnen der Flugzeugtür
Bis zu 6 Jahre
rückwirkend je nach Land — auch alte Reisen zählen noch
So fordern Sie Entschädigung von Ihrer Airline
Jede Airline behandelt Forderungen anders — manche zahlen schnell, manche lehnen beim ersten Mal alles ab. Wählen Sie Ihre Airline:
Häufige Fragen
Wie viel Entschädigung steht mir zu?
EU261 legt feste Beträge nach Flugdistanz fest: 250 € (bis 1 500 km), 400 € (1 500–3 500 km) und 600 € (über 3 500 km). Der Anspruch gilt pro Passagier — einer vierköpfigen Familie auf einem Langstreckenflug können 2 400 € zustehen.
Gilt das für meinen Flug?
Ja, wenn Ihr Flug von einem Flughafen in der EU, im EWR oder in Großbritannien gestartet ist (egal mit welcher Airline) oder mit einer dort ansässigen Airline in der EU/im EWR/in Großbritannien gelandet ist. Verspätungen müssen bei Ankunft mindestens 3 Stunden betragen; Annullierungen, die weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wurden, sind anspruchsberechtigt.
Was gilt bei schlechtem Wetter oder Streik?
Airlines zahlen nicht bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie Unwetter oder Beschränkungen der Flugsicherung. Aber Streiks des eigenen Airline-Personals und die meisten technischen Defekte sind NICHT außergewöhnlich — Gerichte haben wiederholt zugunsten der Passagiere entschieden.
Wie weit rückwirkend kann ich Ansprüche geltend machen?
Das hängt vom Land ab: rund 3 Jahre in Deutschland und Schweden (in Deutschland endet die Frist am 31. Dezember des dritten Jahres), 5 Jahre in Frankreich, 6 Jahre in Großbritannien. Eine Störung aus einem früheren Urlaub kann also noch geltend gemacht werden.
Soll ich selbst fordern oder einen Dienst nutzen?
Die Forderung direkt bei der Airline ist kostenlos, und Sie behalten 100 % der Auszahlung. Ein Entschädigungsdienst auf Erfolgshonorar-Basis behält einen Anteil (üblicherweise 25–50 %), kümmert sich aber um Ablehnungen, rechtliche Eskalation und mauernde Airlines — sinnvoll, wenn die Airline sich weigert oder Sie ignoriert.