Zug verspätet? Ihnen stehen bis zu 100 % des Ticketpreises zu.
EU-Recht erstattet 25–50 % des Ticketpreises ab 60 Minuten Verspätung — und für Fahrten unter 150 km in Schweden ist das nationale Recht deutlich großzügiger: Geld zurück schon ab 20 Minuten. Prüfen Sie Ihre Fahrt in 30 Sekunden.
So fordern Sie die Entschädigung
Fordern Sie die Entschädigung beim Betreiber des verspäteten Zuges (nicht beim Ticketverkäufer): Nutzen Sie dessen Fahrgastrechte-Formular, fügen Sie das Ticket bei und geben Sie die Ankunftsverspätung an. Die Fristen variieren — reichen Sie so bald wie möglich ein.
Wie viel Entschädigung bekomme ich für einen verspäteten Zug?
In Schweden bei Fahrten unter 150 km: 50 % des Ticketpreises ab 20 Minuten Verspätung, 75 % ab 40 Minuten, 100 % ab 60 Minuten. Bei längeren Fahrten und sonst in der EU: 25 % bei 60–119 Minuten und 50 % ab 120 Minuten nach EU-Verordnung 2021/782.
Verliere ich den Anspruch bei schlechtem Wetter?
Für Kurzstrecken in Schweden gilt die Erstattung unabhängig von der Ursache. Nach den EU-Regeln können sich Betreiber auf „außergewöhnliche Umstände" (etwa Extremwetter) berufen, doch die Ausnahme ist eng — Personalprobleme und die meisten technischen Defekte zählen nicht.
Kann ich noch für eine Monate zurückliegende Fahrt fordern?
Oft ja — die Fristen variieren je nach Betreiber und Land, manche akzeptieren Anträge noch lange danach. Am sichersten: so bald wie möglich einreichen, Ticket beifügen. Lehnt der Betreiber ab, helfen nationale Schlichtungsstellen (in Deutschland: die söp) kostenlos.